Das Asylrecht ist einer der ältesten Institutionen der Menschheit, welcher zunächst nicht nur rechtliche, sondern auch religiöse Vorstellungen zugrunde liegen. Der durch Verfolgung bedrohte Mensch erhoffte sich früher durch das Betreten von Kultstätten oder durch die Berührung bestimmter sakraler Gegenstände Schutz von den Göttinnen und Göttern, an die er glaubte. Auch die christliche Kirche intervenierte zugunsten der in Kirchen, Klöster und christliche Hospitäler Geflüchteten bei weltlichen Instanzen. Seit der Aufklärung und der Französischen Revolution wurde das Asylrecht zu dem, wie wir es heute kennen: Zum Schutz von politisch Verfolgten.
Aufgrund der Gräueltaten des Nationalsozialismus und der Tatsache, dass viele, die aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden wegen fast unüberwindbarer Einreisebestimmungen in anderen Ländern kein Asyl gewährt bekamen, beschloss der parlamentarische Rat das Recht auf Asyl in das deutsche Grundgesetz zu verankern. Das damals vereinbarte Asylrecht war weltweit einzigartig, denn es garantierte eine barrierefreie Gewährung von Asylrecht für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer. 1951 unterschrieb Deutschland die Genfer Konventionen, die den unterzeichneten Staaten nach wie vor verbietet, dass ein Flüchtling in Gebiete gebracht wird, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Doch wie konnte es so weit kommen, dass trotz der deutschen Vergangenheit CDU/CSU, FDP und um die 150 SPD-Abgeordnete durch die Verabschiedung des sogenannten Asylkompromisses das Asylrecht de facto abgeschafft haben?