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Nein zu 30 Tagen Präventivhaft!

Die bayerische Polizei hat seit Ende Oktober 33 Aktivist:innen , die für einen besseren und effektiveren Klimaschutz demonstriert hatten, für eine Dauer von bis zu 30 Tagen in Gewahrsam genommen. Und das nur, weil sie sich aus Unzufriedenheit für mehr Klimaschutz geäußert haben, indem sie sich in der Münchner Innenstadt auf der Straße festgeklebt haben. Möglich macht es das seit langem umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG). Nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG können Menschen bis zu einem Monat lang genommen werden – sogar mit der Möglichkeit einer einmonatigen Verlängerung – in Gewahrsam werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit „von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“ oder einer Straftrat zu verhindern.

Die bayerische Staatsregierung hat das PAG vor inzwischen fünf Jahren mit dem Argument verschärft, sie brauche eine Handhabe gegen islamistische Gefährder:innen in Bayern, die man nicht rund um die Uhr bewachen könnte, um einen drohenden islamistischen Terror-Anschlag verhindern zu können . Dafür wurde die sog. Präventivhaft von zwei Wochen auf damals quasi unendlich verlängert. Nach Druck von allen Seiten wurde dann 2021 30 Tage in das PAG als Voraussetzung als Maximaldauer aufgenommen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit zur Verlängerung von wiederum maximal 30 Tagen – also insgesamt mögliche 60 Tage.

Es ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die bayerische Staatsregierung eine Präventivhaft so lange ausgestaltet. Es ist für uns ebenso nicht nachvollziehar, das PAG nun gegen Straßenblockierer:innen und Klimaaktivist:innen zu richten. In der Justiz gilt: Ein Urteil, eine Entscheidung muss tat- und schuldangemessen sein. 30 Tage Präventivhaft für das Aufhalten von vielleicht 30 Autos? Das ist in unseren Augen nicht schuldangemessen. 

Präventivhaft ist allein dort nachvollziehbar, wenn Menschen andere Menschen in Lebensgefahr bringen und damit gerechnet werden müssen, dass sie es wieder tun. Es deutet aber momentan nichts darauf hin. 30 Tage Präventivhaft für Demonstrierende, die ihr Grundrecht ausüben, ist unverhältnismäßig. Demonstrationen können und müssen auch mal für Ärger in der Bevölkerung sorgen dürfen.

Mark Schuster, Co-Vorsitzender der Jusos Erlangen

„Für uns ist klar: Bayern ist das letzte Bundesland, das härtere Strafen braucht. Die Änderungen der letzten Jahre waren schon eine nicht tragbare Verengung der Freiheit. Vielmehr muss das Rad wieder zurückgedreht werden, hin zu einem liberalen Polizeigesetz.“, so Schuster weiter. Dazu muss die Präventivhaft von max. 30 bzw. sogar verlängerten 60 Tagen aus dem Gesetz gestrichen werden. Vielmehr braucht es eine Rückkehr von maximal einmaligen 14 Tagen!