Auf ihrer letzten Mitgliederversammlung sprachen sich die Erlanger Jusos einstimmig für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer aus.
Im Folgenden findet sich der beschlossene Antragstext:
Für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer
Die SPD geführte Bundesregierung kämpft mit der problematischen Haushaltslage. Bei – teilweise selbst verursachten – Steuerausfällen und, auch aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit, wachsenden Staatsausgaben wurde gleichzeitig, unabhängig vom konjunkturellen Umfeld, das zunächst alles andere überlagernde Leitbild der Haushaltskonsolidierung vorgegeben.
Verstanden wurde die grundsätzlich von zwei Seiten her denkbare Konsolidierung über Mehreinnahmen oder Spar- und Kürzungsprogramme bisher hauptsächlich im zweitgenannten Sinne. Betroffen von den Streichungen und Kürzungen waren vor allem Sozialleistungen, Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die öffentlichen Investitionen.
Die Einsparungen bei Bildung, Ausbildung und Wissenschaft lassen das geistige Potential der Menschen ungenutzt, und die Kürzungen der Sozialleistungen drücken Millionen an den Rand der Gesellschaft. Überdies ist staatliche Sparpolitik in Zeiten anhaltender Massenarbeitslosigkeit wirtschaftlich unvernünftig, weil sie zur allgemeinen Schwäche der Nachfrage beiträgt und damit Krisen verschärfend wirkt.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, eine verfassungsrechtlich zulässige, sozial gerechte und konjunkturell und wachstumspolitisch unbedenkliche Vermögensbesteuerung wieder einzuführen und hierdurch die Finanzlage der Länder von der Einnahmenseite her zu konsolidieren und Raum für wichtige Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Gerade in Bayern wäre dies eine sinnvolle Alternative zu Stoibers rabiatem Sozialkahlschlag.
Vermögenssteuer – die Forderungen
In der Intention übereinstimmend mit den früheren Vorschlägen der Länderministerpräsidenten Beck und Gabriel und des „Superministers“ Clement fordern wir die SPD geführte Bundesregierung und die SPD Bundestagsfraktion daher auf, unverzüglich gesetzgeberische Initiativen zur verfassungskonformen Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu ergreifen.
Hierbei ist auf eine korrekte Besteuerung von Immobilienvermögen, etwa ausgehend von dem Ertragswert, zu achten. Die weitere Ausgestaltung sollte sich an folgendem orientieren:
- Pro Haushalt gibt es einen Freibetrag von 250.000 EUR,
- Selbstgenutzte Immobilien werden nicht besteuert,
- Der Steuersatz beträgt 1 % auf das Nettovermögen (= Bruttovermögen minus Schulden) und steigt bei einem Vermögen von über 5 Millionen Euro auf 2-3%
Der Ertrag der Vermögenssteuer für sich ermöglicht keinesfalls die Lösung aller Finanzprobleme in Deutschland. Weitere Änderungen im Bereich des Steuerrechts – z.B. die Erhöhung der Erbschaftssteuer, die Wiedereinführung der Anfang der 90er Jahre abgeschafften Kapitalverkehrssteuern sowie die stärkere und konsequent kontrollierte Besteuerung von Spekulationsgewinnen (siehe Koalitionsvertrag 2002) – sind mittelfristig erforderlich. Die schnelle Wiedereinführung der Vermögensteuer würde jedoch ein wichtiges politisches Signal setzen. Sie ist ein deutlich sichtbarer Schritt des politischen Umsteuerns – weg von einer Politik ökonomischer Unvernunft und sozialer Polarisierung, hin zu mehr wirtschaftlicher Vernunft und zu sozialer Gerechtigkeit.