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Juso-HSG: Scharfe Kritik an den Studiengebühren-Planungen der FAU

Mit Empörung reagiert die Juso-Hochschulgruppe an der FAU Erlangen-Nürnberg auf den von der Hochschulleitung vorgelegten Entwurf für eine Studiengebühren-Satzung. „Der Entwurf ist schlampig gemacht, in sich widersprüchlich und geprägt von dem Versuch, möglichst restriktiv bei den Befreiungsregelungen zu sein“, so Philipp Dees von der Juso-Hochschulgruppe. „Außerdem versucht die Hochschulleitung, über die Befreiungsregelungen die Studierendenvertretung zu einem Instrument von ihren Gnaden zu machen.“

Die neuesten Äußerungen von FAU-Rektor Grüske zu dem gestern verabschiedeten neuen bayerischen Hochschulgesetz, dass er „die Möglichkeiten, neue Entscheidungsstrukturen einzuführen“ schätzt und den Strukturwandel der Universität in ein Unternehmen „sehr begrüßt“, kommentiert Johannes Schadock von der Juso-Hochschulgruppe: „Der Rektor macht hiermit wieder einmal deutlich, dass er nicht an einer demokratischen Entscheidungskultur innerhalb der Universität interessiert ist und Bildung als Konsumgut sieht. Für uns jedoch sind eine angemessene und paritätische Beteilung aller Angehörigen der Universität an Entscheidungen elementar. Bildung ist kein Supermarktartikel, sondern ein Menschenrecht.“

„Dass Grüske ’seine‘ Studierenden bei der Verteilung der eingenommen Gelder durch die Studiengebühren mit ihrem Votum ‚angemessen beteilige‘ will, kann ich beim besten Willen nicht in dem vorgelegten Entwurf der Gebühren-Satzung erkennen“, ergänzt Schadock.

Im Einzelnen kritisiert die Juso-Hochschulgruppe folgende Punkte:

  • Die Gebührenhöhe wird auf 500 Euro festgelegt, dem höchsten nach dem Hochschulgesetz zulässigen Satz. Als Begründung dafür wird eine Absprache der bayerischen HochschulrektorInnen angeführt. „Diese Absprache der RektorInnen ist mit dem Ziel getroffen worden, deutlich zu machen, dass man die 500 Euro dringend benötigt und die Studiengebühren deutlich erhöht werden müssen“, kritisiert Dees. „Wir wollen, dass die Gebührenhöhe so gering wie möglich bleibt – und das heißt 300 Euro mit dem Ziel der Abschaffung von Studiengebühren.“
  • Für die Entscheidung, ob Studierende wegen einer „besonderen sozialen Härte“ befreit werden wird keine Zuständigkeit geregelt. „Diese Entscheidung ist zu wichtig, als dass man sie einfach SachbearbeiterInnen überlassen sollte“, erläutert Dees. „Wie früher bei BAföG-Härtefällen auch sollte über die Befreiungen ein demokratisch legitimiertes Gremium entscheiden.“
  • Die Hochschulleitung will explizit ausschließen, dass Studierende „finanzielle oder wirtschaftliche Gesichtspunkte“ als Begründung einer besonderen sozialen Härte geltend machen (§6 Abs. 5 Satz 2). „Dieser Passus ist in unseren Augen rechtswidrig“, so Dees. „Das bayerische Hochschulgesetz kennt diese Einschränkung nicht – und nur dieses ist bei Klagen entscheidend. Offensichtlich zielt die Hochschulleitung aber darauf ab, dass sich die betroffenen Studierenden eine Klage gegen eine Ablehnung aus diesem Grund nicht leisten können – schließlich müssen sie schon Studiengebühren zahlen.“
    In der Begründung der Satzung wird dann ausgeführt, man wolle nicht, dass Studierende nach Überschreitung der Studienzeit – und damit Wegfall des Studienkredits – Anträge auf Befreiung stellten. „Für eine Überschreitung der Studienzeit gibt es aber eine Vielzahl von Gründen, und viele haben nicht die Studierenden zu verantworten. Von zuwenig Seminarplätzen bis hin zu sozialem Engagement, der Pflege von Familienangehörigen oder FreundInnen oder der Notwendigkeit, zur Studienfinanzierung zu arbeiten reicht hier die Spannweite. Und all diesen Menschen will man es verweigern, von den Studiengebühren befreit zu werden. Das ist unsozial und nicht sachgerecht.“
    Außerdem diskriminiert die Regelung nach Auffassung der Juso-Hochschulgruppe ausländische Studierende. „Nicht-EU-BürgerInnen haben keinen Anspruch auf einen Studienkredit. Sie können von den Studiengebühren nur befreit werden, wenn sie auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages in Deutschland studieren, der die Gebührenfreiheit ausdrücklich garantiert. Das heißt: Alle AusländerInnen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht über Austauschprogramme, sondern von selbst nach Deutschland kommen, werden von den Studiengebühren voll getroffen. Und ausgerechnet an der international ausgerichteten FAU können sie dann noch nicht einmal mehr in Härtefällen befreit werden – denn sie haben ja nur finanzielle und wirtschaftliche Gründe.“
  • Völlig unzureichend ist die Nutzung der 10%-Befreiungsregel. Laut Satzungsentwurf sollen an der FAU jedoch nur die 5% Leistungsbesten eines Jahrganges befreit werden. „Diese Regelung führt zu einer drastischen Ungleichbehandlung von Studierenden“, erläutert Dees. „Denn in einigen Studiengängen wird studienbegleitend geprüft, die Studierenden können damit ab dem zweiten Semester befreit werden. In anderen Studiengängen findet die erste einheitliche Prüfung erst nach vier Semestern statt, das heißt die Studierenden können erst im fünften Semester befreit werden und müssen also drei Semester länger zahlen als ihre KommilitionInnen. Außerdem sieht das Hochschulgesetz neben der Befreiung von 10 Prozent der Studierenden auch die Würdigung von sozialem Engagement vor. Diese Regelung ignoriert die Hochschulleitung.“
  • Die Hochschulleitung beschränkt die Befreiung von StudierendenvertreterInnen auf maximal zwei Semester. Begründung dafür ist, man wolle „dem Entstehen des Funktionärstums“entgegentreten. Dies ist nach Auffassung der Juso-Hochschulgruppe eine unzulässige Einmischung in die Autonomie der Studierenden: „Die StudierendenvertreterInnen werden in demokratischen Wahlen von den Studierenden gewählt“, erklärt Dees. „Wenn sich bei dieser Wahl ergibt, dass einzelne mehrfach wiedergewählt werden dann ist dies eine demokratische Entscheidung. Hier hat die Hochschulleitung sich nicht einzumischen.“
    Weiter kritisiert die Hochschulgruppe, dass über die Befreiungen der Rektor/die Rektorin entscheidet: „Hier ist offensichtlich das Ziel, die Studierendenvertretung mundtot zu machen. Denn wer dem Rektor oder der Rektorin widerspricht, muss damit rechnen, dass seine Studiengebührenbefreiung nicht mehr genehmigt wird. Das ist ein Rückfall in den Feudalismus des Mittelalters.“
  • Über die Mittelverwendung entscheidet hochschulweit die Hochschulleitung, die Studierenden werden über den SprecherInnenrat lediglich angehört. „Die Mittel aus Studiengebühren sind aber Einnahmen der Körperschaft und damit ist über die Verwendung im Körperschaftshaushalt zu beschließen“, so Dees. „Den Beschluss über den Körperschaftshaushalt fasst aber der Hochschulrat, wo zumindest ein Studierender (von insgesamt 16 Mitgliedern) Stimmrecht hat. Offensichtlich war diese geringe Beteiligung für die Hochschulleitung aber schon zuviel.“
  • Für die Mittelverwendung in der Fakultät sind gleich zwei Gremien zuständig. Zum einen entscheidet der Fakultätsrat über die Verteilung auf die einzelnen Institute und Einrichtungen. Zum zweiten ein neu geschaffenes Gremium – mit absoluter Mehrheit der ProfessorInnen – über die Verwendung der Mittel innerhalb der Fakultät. „Zumindest wir verstehen nicht, wo der Unterschied zwischen Mittelverteilung und Mittelverwendung ist. Wenn die Fakultät das Geld nur weiterleitet, dann kann das zusätzliche Gremium nichts mehr entscheiden und ist damit überflüssig. Außerdem gibt es keinen Grund, warum die Hochschulleitung ein Vetorecht gegen die Mittelverwendung in der Fakultät erhalten soll. Hier haben wohl die Machtansprüche Grüskes die Oberhand gewonnen.“