Das Asylrecht ist einer der ältesten Institutionen der Menschheit, welcher zunächst nicht nur rechtliche, sondern auch religiöse Vorstellungen zugrunde liegen. Der durch Verfolgung bedrohte Mensch erhoffte sich früher durch das Betreten von Kultstätten oder durch die Berührung bestimmter sakraler Gegenstände Schutz von den Göttinnen und Göttern, an die er glaubte. Auch die christliche Kirche intervenierte zugunsten der in Kirchen, Klöster und christliche Hospitäler Geflüchteten bei weltlichen Instanzen. Seit der Aufklärung und der Französischen Revolution wurde das Asylrecht zu dem, wie wir es heute kennen: Zum Schutz von politisch Verfolgten.
Aufgrund der Gräueltaten des Nationalsozialismus und der Tatsache, dass viele, die aus politischen und rassistischen Gründen verfolgt wurden wegen fast unüberwindbarer Einreisebestimmungen in anderen Ländern kein Asyl gewährt bekamen, beschloss der parlamentarische Rat das Recht auf Asyl in das deutsche Grundgesetz zu verankern. Das damals vereinbarte Asylrecht war weltweit einzigartig, denn es garantierte eine barrierefreie Gewährung von Asylrecht für politisch verfolgte Ausländerinnen und Ausländer. 1951 unterschrieb Deutschland die Genfer Konventionen, die den unterzeichneten Staaten nach wie vor verbietet, dass ein Flüchtling in Gebiete gebracht wird, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Doch wie konnte es so weit kommen, dass trotz der deutschen Vergangenheit CDU/CSU, FDP und um die 150 SPD-Abgeordnete durch die Verabschiedung des sogenannten Asylkompromisses das Asylrecht de facto abgeschafft haben?
Nach den zwei Ölkrisen und der neoliberalen Wende innerhalb der Politik erhöhte sich der wirtschaftliche Druck auf breite Schichten der Gesellschaft. Konkurrenz- und Leistungsdruck, Langzeitarbeitslosigkeit, die bundesweite Wohnungsnot und unbewältigte Strukturprobleme, wie beispielsweise die der Wiedervereinigungsprozesse, sorgten für Existenzängste. Viele Menschen waren von den rassistischen Erklärungsmustern für die wirtschaftliche und soziale Schieflage überzeugt und machten vor allem Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten für diese Misere verantwortlich. Seit Mitte der 80er Jahre versuchten CDU/CSU und FDP aus dieser Stimmungslage politisches Kapital für sich zu schlagen und unterstützten diese Argumentation mit einem verheerendem Vokabular. Sie sprachen von Asylantenfluten und von Schwemmen von Wirtschaftflüchtlingen, die nur kämen, um das Sozialsystem zu missbrauchen. Unterstützt wurde diese Kampagne auch von den Medien, und dabei vor allem von der BILD und dem Spiegel.
Von dieser Hetze profitierte aber letztendlich nicht das konservativ-bürgerliche Lager, sondern national-konservative und neofaschistische Parteien. 1989 zogen die Republikaner mit sieben Abgeordneten in das Berliner Abgeordnetenhaus ein, bei den Europawahlen bekamen sie in Bayern 15% der Stimmen. Auch Teile der SPD wurden für diese Argumentationsmuster anfällig und schürten ähnliche Ressentiments.
1989 kamen 121.000 Flüchtlinge nach Deutschland. 1991 ist die Zahl sprunghaft auf 438.000 gestiegen, da vor allem Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland Schutz vor dem Krieg suchten. Sie kamen also nicht nach Deutschland um Asyl zu beantragen, sondern um kurzfristig Schutz zu suchen, um zurückzukehren, wenn sich die Situation wieder entspannt hat. Nach den Genfer Konventionen war Deutschland auch verpflichtet ihnen Schutz zu bieten. Für Flüchtlinge, die nach den Kriterien der Genfer Konventionen in ein anderes Land flohen, gab es in Deutschland aber keine gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Für Flüchtlinge, die keinen Asylantrag stellten, mussten die Kommunen aufkommen, für Flüchtlinge mit Asylantrag mussten sowohl der Bund als auch das jeweilige Land die Kosten für die Sozialhilfe übernehmen. Aufgrund dessen wurden viele Flüchtlinge von den Kommunen dazu gezwungen, einen Antrag zu stellen, obwohl sie nicht die Kriterien für die Berechtigung auf Asyl, sondern „nur“ die der Genfer Konventionen erfüllten. Den Politikerinnen und Politikern war diese Situation durchaus bewusst. Dennoch bezeichnete man gerade diese Flüchtlinge in der Öffentlichkeit als Wirtschaftsflüchtlinge, die nur aufgrund des Sozialsystems nach Deutschland gekommen seien. Unter diesen Umständen wird auch klar, dass ein erheblicher Teil der Politik kein Interesse hatte an einem Konzept für eine humane und verantwortungsvolle Asylpolitik zu arbeiten.
Die von Seiten der Politik und Medien verschärfte Stimmungslage sorgte zudem dafür, dass sich nicht nur der Hass auf Minderheiten verstärkte, sondern dass es gegenüber ihnen auch zur stärkeren Gewaltanwendung kam. Denn schon vor der Wende kam es zu vermehrten Übergriffen auf Asylbewerberheime.
Das erste Pogrom fand nach der Wende 1991 in Hoyerswerda statt und dauerte sieben Tage an. Mindestens acht Neonazis griffen auf dem Markt vietnamesische Händler an, die daraufhin ins Wohnheim für Vertragsarbeiter flüchteten. Drei bis vier Dutzend Neonazis fanden sich vor dem Gebäude ein, riefen Parolen und warfen mit Steinen. Am nächsten Tag stieg die Gewalt an und das Gebäude wurde, unter dem klatschenden Beifall der inzwischen anwesenden Anwohnerinnen und Anwohner, mit Molotow-Cocktails beworfen. Die Polizei schritt dabei nicht ein. Erst einen Tag später wurden die angegriffenen Personen evakuiert und nach Frankfurt am Main beziehungsweise nach Berlin gebracht. Von dort wurden sie dann abgeschoben, wohingegen die Angreiferinnen und Angreifer nie angeklagt worden sind. Am Abend des selben Tages zog der rechte Mob weiter zum Flüchtlingswohnheim und bewarf auch dieses mit Molotowcocktails. 24 Stunden später wurde dieses vom SEK evakuiert.
Die bisher größten Gewaltausschreitungen gegenüber Flüchtlingen in Deutschland fanden 1992 in Rostock-Lichtenhagen statt und dauerten mehrere Tage lang an. In den Monaten vor den Ausschreitungen kamen täglich bis zu 80 neue Flüchtlinge an, weswegen sich die Aufnahme verzögerte und es zu vielen Komplikationen kam. Dies verstärkte zusätzlich den Unmut der Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen. Die Neuesten Norddeutschen Nachrichten berichteten von Initiativen, die Ausschreitungen für den 22. August ankündigten, falls es nicht zu einer Räumung käme. Die Polizei sah darin aber keinen Grund Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Am darauffolgenden Samstag kam es zu den angekündigten Ausschreitungen vor dem Aufnahmelager, an denen sich Hunderte beteiligten. Bis zu 3.000 Menschen schauten dabei zu, applaudierten und skandierten Naziparolen. Es wurden Imbiss- und Getränkestände aufgebaut, bei denen sich Gewalttäterinnen und – täter versorgten. Die Ausschreitungen dauerten die ganze Nacht an und wurden am nächsten Tag fortgesetzt. Erst am dritten Tag wurde das Aufnahmelager geräumt.
Im danebenliegenden Wohnheim befanden sich aber immer noch 100 VietnamesInnen und ein Kamera-Team vom ZDF. Da dies die Randalierinnen und Randalierer bewusst war, versammelten sie sich vor dem Vertragsarbeiterwohnheim und brachten es mit Molotow-Cocktails zum Brennen. Aufgrund der pöbelnden Massen war es der Feuerwehr erst nach mehreren Stunden gelungen an das Haus zu gelangen, um das Feuer zu löschen. Dass es zu diesen Behinderungen kommen konnte, lag unter anderem auch daran, dass sich die Polizei zu der Zeit teilweise komplett zurückgezogen hatte. Erst nach dem das Feuer in den unteren Etagen gelöscht werden konnte, entschloss sich die Polizei einen Spalier zum Wohnheim zu bilden um die Menschen, die sich noch im Wohnheim befanden zu evakuieren.
Die Politik war nun der Meinung, dass endlich gehandelt werden müsse. Dabei bezogen sie sich nicht auf die Gewaltexzesse in Rostock-Lichtenhagen, sondern auf die Einschränkung des Asylrechts.
Die Auseinandersetzungen über das Asylrecht wurden heftiger und Teile der SPD schlossen sich dieser Meinung an, bedienten sich derselben rassistischen Ressentiments und übten ebenfalls Druck auf die eigene Partei aus. Letztendlich knickte die SPD ein und verkündete zusammen mit CDU/CSU und FDP, während die Pogrome in Rostock-Lichtenhagen noch stattfanden, die Grundgesetzänderung. Am 26. Mai kam es nach zwölfstündiger Debatte zur Abstimmung über die Grundgesetzänderung, die eine Zweidrittelmehrheit erzielte. Lediglich 101 Abgeordnete der SPD (darunter auch Heide Mattischek), sechs der FDP, die gesamte Fraktion der Grünen und die der PDS stimmten gegen die Grundgesetzänderung.
Neonazis sahen sich durch diese Entscheidung bestätigt und feierten dies mit einem Brandanschlag auf das Haus der Solinger Familie Genç. Fünf Familienmitglieder kamen dabei ums Leben, 14 weitere wurden schwer verletzt.
Das Asylrecht wurde aus dem Artikel 16 gestrichen und das Asylverfahrensgesetz geändert. Dafür verabschiedete man Artikel 16a. Zwar beginnt dieser auch mit „Politisch verfolgte Menschen genießen Asylrecht“, allerdings werden in den darauffolgenden Absätzen Bedingungen formuliert. So kann man sich nicht mehr auf den ersten Absatz berufen, falls man aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittstaat einreist, „in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Wenn Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, wird also nicht mehr überprüft, ob eine Person politisch verfolgt wird oder nicht, sondern ob sie zuvor in einem EU-Staat oder vermeintlich sicheren Drittstaat gewesen sind, um diese dorthin wieder abschieben zu können. Mit Dublin-II wurde diese Regelung auch auf EU-Ebene, in der Schweiz, Island und Norwegen eingeführt. Da Deutschland komplett von EU-Staaten umgeben ist, ist es für Flüchtlinge so gut wie unmöglich einen erfolgreichen Asylantrag in Deutschland zu stellen. 2012 stellten 61.826 Menschen einen Antrag auf Asyl. Nur 740 wurden davon als asylberechtigt anerkannt
Mit dem Asylkompromiss wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Asylberechtigte erhielten von nun an keine Sozialhilfe mehr, sondern gekürzte Leistungen, die gesetzlich geregelt sind. Zwar entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli 2012, dass diese Kürzungen verfassungswidrig sind. Dennoch enthält dieses Gesetz viele Maßnahmen, die den Flüchtlingen das Leben so unerträglich wie möglich machen soll. Besonders deutlich wird diese Intention in der bayerischen Verordnung des Asylverfahrensgesetzes, wo es im Absatz 5 heiß: „Die Verteilung und die Zuweisung darf die Rückführung der betroffenen Personen nicht erschweren; sie soll die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern.“
Flüchtlinge können von nun an unbefristet in Sammellager untergebracht werden. Mit der Einführung der Residenzpflicht machen sich Flüchtlinge strafbar, wenn sie ohne Genehmigung die Landkreisgrenzen übertreten. Diese Regelung wurde in fast allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen aufgelockert. Auch die medizinische Versorgung wurde stark eingeschränkt. Für die Kosten von Brillen, Hörgeräten und Rollstühlen müssen Flüchtlinge selber aufkommen. Nur das Land Bremen bezieht die Flüchtlinge in das Versicherungssystem mit ein.
Statt Bargeld kann sich ein Bundesland dazu entschließen, der Leistungsgewährung durch Sachgüter, vor allem durch Essenspakete, nachzukommen. Mittlerweile ist allerdings Bayern das einzige Bundesland, das flächendeckend dieses Prinzip noch anwendet.
Neben dem Asylleistungsgesetz wurde auch der eigenständige Aufenthaltstitel „Kriegsflüchtling“ eingeführt, den es davor nicht gegeben hatte. Dieser wurde aber in der Praxis so gut wie nie erteilt. Solche Fluchtgründe führen heute aufgrund der Vorgaben europäischer Richtlinien aber eher zum Flüchtlingsschutz als noch in den 90er Jahren.
Nichtsdestotrotz wurden auf EU-Ebene auch viele verheerende Dinge beschlossen. Neben Dublin-II insbesondere die 2004 gegründete Agentur Frontex. Ihre Aufgabe ist es so wenig Flüchtlinge wie möglich nach Europa zu lassen. Pro Asyl berichtet davon, dass Flüchtlinge, die sich in Schlauchboten auf den Weg nach Europa machen, von großen Schiffen aufgefangen und gesammelt werden und dann oft in einem Schlauchboot ohne Paddel wieder ins Wasser gelassen werden. Das SWR2-Radiofeature vom 26. Juli 2006 berichtet davon, dass Genzschutzbeamtinnen und -beamten an Bord der Flüchtlinge gehen, um ihnen den Treibstoff und Lebensmittel von Bord zu entnehmen, sodass diese unter diesen Bedingungen weiterfahren oder lieber umkehren.
20 bis 22 Jahre nach den Pogromen versucht man in den jeweiligen Orten möglichst zu vergessen, was geschehen ist. In der Berichterstattung bekommt man das Gefühl, ein Teil der Einwohnerinnen und Einwohnern nehme es den Opfern übel, dass sie von Rechtsextremistinnen und – extremisten bedroht worden waren. In Hoyerswerda gründete sich die Initiative Pogrom ’91, die eine Demo zum 20. Jahrestag des Pogroms organisierte, um an die Opfer zu gedenken. Als die Demo stattfand, wurden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Neonazis angegriffen. Der Oberbürgermeister weigerte sich aber von einer Gefahr von Rechts, geschweige dann von einem Rassismusproblem zu reden und sprach stattdessen von einem Schlachtfeld der Extremisten. Das Problem sind also nicht die Nazis, sondern die Antifa, die erstere durch ihre Demo provoziere.
In Rostock-Lichtenhagen fand im August des letzten Jahres eine zentrale Gedenkfeier, Kinderchor, Priester, Pfarrer und Imam statt. Auch Bundespräsident Gauck kam und hielt eine Rede. Er sprach vom damaligen Versagen des Staates und wünscht sich einen „wehrhaften Staat“, der sich das Gewaltmonopol niemals aus der Hand nehmen lassen dürfe.
Die taz schreibt aber völlig zurecht von einer Geschichtsstunde, wenn der Bundespräsident kein Wort zur heutigen Gewalt von Rechts verliert und damit so tut, als gäbe es heute kaum noch Probleme mit Rassismus. Auch Anja Reschke wies in ihrem Kommentar zur Gedenkfeier darauf hin und merkte an, dass es auch von Januar bis Juli 2012 etliche rechtsextrem motivierte Straftaten gab. In Bremen wurde ein Brandanschlag auf eine Familie mit Migrationsgeschichte ausgeübt. In Köln wurde eine Molotow-Cocktail auf eine türkische Tee-Stube geworfen. In Erfurt störten Rechtsradikale eine Kunstausstellung mit „Sieg Heil!“-Rufen und schlugen daraufhin den Kurator der Ausstellung zusammen und in Nordrhein-Westphalen ist 2012 fast jeden zweiten Tag jemand Opfer rechtsextremer Übergriffe geworden.
Ende 2011 flog der NSU auf. Der Bundespräsident aber verlor bei der Gedenkfeier kein Wort dazu, obwohl der Thüringer Heimatschutz, und damit auch die Mitglieder des NSU, genau in diesem Umfeld aufgewachsen sind. Die Stimmungsmache gegen Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Flüchtlinge, die anfangs von der Politik und den Medien betrieben wurde, nutzten die Nazis damals aus. Sie griffen Menschen an und haben dafür auch noch Zustimmung von einem erheblichen Teil der Bevölkerung und der Politik erhalten. Viele Aussteigerinnen und Aussteiger berichten, dass deswegen viele Neonazis der Meinung waren, dass sie mit Gewalt die Politik beeinflussen können. Durch die De-facto Abschaffung des Asylrechts hat man diese Ansicht sogar bestätigt.
Zum 150. Geburtstag der SPD verkündeten viele Spitzengenossinnen und -genossen, dass sie insbesondere deswegen stolz auf die Geschichte der Sozialdemokratie seien, weil die Partei immer konsequent gegen Nazis gekämpft hat. Über durchaus kritikwürdige Geschehnisse innerhalb der Geschichte der SPD wurde gar nicht diskutiert. Man sieht wohl auch 20 Jahre nach der Verabschiedung des Asylkompromisses nicht ein, dass dieser ein Fehler war und die Mehrheit der Partei vor dem rechten Mob auf der Straße eingeknickt ist.
Dass der Asylkompromiss ein Fehler war, muss endlich auch von der Parteispitze eingesehen werden. Die inhumane Situation der Flüchtlinge in Deutschland und Europa endlich verbessert werden. Statt Europa vor Flüchtlingen abzuschotten und das Leben der Asylbewerberinnen und – bewerberin in Deutschland so unerträglich wie möglich zu gestalten, muss den Flüchtlingen ein Leben in Sicherheit und Würde ermöglicht werden.:
Schutzsuchende Flüchtlinge muss eine gefahrenfreie Einreise in die EU ermöglicht werden und die Praxis von Grenzschutzbehörden, Flüchtlinge illegal zurückzuweisen, sofort beendet wird. Bootsflüchtlinge, die auf Hoher See angetroffen werden, müssen in den nächsten sicheren Hafen der EU gebracht und nicht abgefangen und abgedrängt werden. Die Aufrüstung der EU-Außengrenzen muss unterlassen bzw. rückgängig gemacht werden. Rückübernahmeabkommen mit Transitstaaten müssen aufgekündigt und Neuabschlüsse unterlassen werden. Das UNHCR muss gestärkt werden und ihr finanzielles und politisches Engagement zum Schutz von Flüchtlingen ausgeweitet werden.
So sollen sich auch die Staaten der Europäischen Union stärker am Resettlement-Programm des UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, beteiligen. Resettlement ist neben freiwilliger Rückkehr, Asyl und Integration eine von drei dauerhaften Lösungen um Flüchtlinge zu unterstützen, sich ein neues Leben in Frieden und Würde aufzubauen. Der Begriff bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders gefährdeter Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren.
Die unfaire Asylzuständigkeitsregelung Dublin-II muss grundliegend verändert werden. Derjenige Staat sollte für ein Asylverfahren zuständig sein, in dem der Asylsuchende seinen Antrag stellen möchte. Die dadurch möglicherweise entstehenden Ungleichgewichte zwischen den Staaten müssen durch Finanztransfers ausgeglichen werden. Die Inhaftierung von Flüchtlingen muss beendet werden. Für Asylsuchende ist ein europaweiter effektiver Rechtsschutz einzuführen. In Deutschland ist deshalb §43a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes zu streichen, der diesem Anspruch im Weg steht.
Schutzsuchende, deren Asylverfahren nach 12 Monaten noch nicht abgeschlossen ist, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Das Flughafenverfahren ist abzuschaffen und Flüchtlingen, die einen Asylantrag am Flughafen stellen, ist grundsätzlich die Einreise zu ermöglichen. Für anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte muss ein sofortiger Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, also die Garantie für einen unbefristeten Aufenthalt, geschaffen werden. Die Regelung zu den Widerrufsverfahren im Asyl und Aufenthaltsrecht ist zu streichen.
Drittstaatsangehörige, deren Aufenthalt gestattet, geduldet, erlaubt oder befristet ist, müssen möglichst frühzeitig einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Ihnen ist vom ersten Tag ihres Aufenthaltes an das Recht zur Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen und an weiteren Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen einzuräumen. Förderprogramme für Deutschkurse und Integrationsmaßnahmen sind dementsprechend anzupassen und auszubauen.
Die Niederlassungserlaubnis muss für alle Menschen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis spätestens nach fünf Jahren unter realistischen Bedingungen möglich sein. Hierbei sind alle Voraufenthaltszeiten, auch Duldungszeiten, zu berücksichtigen. Anerkannte Flüchtlinge, Familienangehörige von Besitzerinnen oder Besitzern einer Niederlassungserlaubnis müssen wie auch Hochqualifizierte unmittelbar nach Statusanerkennung einen Daueraufenthalt bekommen. Allen Menschen die in Deutschland leben, muss unabhängig von ihrer persönlichen Lage und ihrem Aufenthaltsstatus das Recht auf Familiennachzug eingeräumt werden. Dem Kindeswohl ist bei der Familienzusammenführung oberste Priorität einzuräumen. DNA-Tests, die momentan bei minderjährigen Kinder dazu verwendet werden, um die Verwandtschaft nachzuweisen, gehören abgeschafft. Die Rechtsansprüche auf Einbürgerung sind auszuweiten und die durch die Einbürgerung entstehende Mehrstaatigkeit ist akzeptieren. Die Optionspflicht gehört abgeschafft. Menschen, die rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben, muss das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt werden.
Das Berufsanerkennungsgesetz ist weiterzuentwickeln und um einen Anspruch auf Beratung und Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung zu ergänzen. Zudem ist die Anerkennungsberatung weiter auszubauen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft. Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen sozialrechtlich gleichgestellt werden und in die gesetzliche Krankenversicherung mit einbezogen werden. Das Recht auf Leben in einer Privatwohnung für Asylsuchende und Geduldete nach einer kurzen Übergangsfrist muss rechtlich verankert werden. Asylsuchende muss von Anfang an ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs gewährleistet werden. Die Residenzpflicht gehört abgeschafft und das Recht zum Wohnsitzwechsel bei einem wichtigen Grund, z.B. bei einem Arbeitsplatzangebot, muss gewährleistet werden.
Auch wenn die oben aufgeführten Forderungen vermutlich weder in der Gesellschaft noch in der SPD eine Mehrheit momentan finden, ist dies kein Grund diese nicht zu stellen. Trotz des Drucks der vor 20 bis 25 Jahren von Seiten der konservativen Parteien und der Medien auf die SPD aufgebaut worden ist, hat das die Erlanger SPD davon nicht abgehalten das Asylrecht zu verteidigen und sogar im Zuge der Debatte zur im Grundgesetz vorgesehenen Abstimmung über eine Verfassung nach der Wiedervereinigung zu fordern, die Rechte von Flüchtlingen im Grundgesetz sogar zu stärken. Dies wird vor allem durch die Beiträge in den Monatsspiegelausgaben von Dezember ’91 bis Ende ’93, die unter anderem von Gerlinde Uhl, Heide Mattischek, Walter Schweigert, Wolfgang Vogel und Karl-Heinz Hiersemann geschrieben worden sind, deutlich. Auch wenn unsere Ansichten heute immer noch minoritär sind, ist es dennoch wichtig diese zum Ausdruck zu bringen und die Leute von diesen zu überzeugen. Denn wie schon Bertolt Brecht sagte: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Munib Agha